
Gesundheit kann man Essen!
Krankenkassenzertifiziert!
Die Ernährungstherapie richtet sich an Personen mit bestehenden Beschwerden oder Erkrankungen. Diese Beratungen werden von den Krankenkassen nach § 43 SGB V bezuschusst, dafür wird eine vom Arzt ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung benötigt.
Die Ziele der Ernährungstherapie sind die positive Beeinflussung der Erkrankung, die Linderung der Beschwerden, die Reduktion von Medikamenten, die Vermeidung operativer Eingriffe sowie die Steigerung der Lebensqualität.
Ich berate insbesondere bei folgenden Erkrankungen:
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Erkrankungen des Bewegungsapparates
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Übergewicht & Adipositas
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Stoffwechselerkrankungen
Aufgrund meiner Qualifikation & Zusatzausbildung werden ernährungstherapeutische Beratungen von den Krankenkassen nach
§ 43 SGB V unterstützt. Den Antrag für Ihre Krankenkasse finden Sie hier.

Individuelle Ernährungstherapie
vor Ort - am Telefon - per Onlinesprechstunde

Kurzes Kennlerngespräch
5-15 min
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Kontaktaufnahme per Telefon / E-Mail / Kontaktformular
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kostenloses und unverbindliches Kurztelefonat zur Klärung des individuellen Anliegens und möglicher finanzieller Unterstützung durch die Krankenkasse
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Aushändigung Ernährungsprotokoll

Erstgespräch
60 min
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ausführliche Anamnese mit umfassendem Bild über Beschwerden, Essverhalten, Lebenssituation, Gewohnheiten und Absteckung von Wünschen, Erwartungen und Zielen
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Besprechen des Ernährungsprotokolls
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ggf. Auswertung ärztlicher Befunde
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erste ernährungstherapeutische Optionen zum Krankheitsbild

Folgegespräche
je 30 min
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Besprechung des aktuellen Status
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Vermittlung notweniger (Fach-)Informationen
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Problemanalyse mit gemeinsamer Lösungssuche
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Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag
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individuelle Klärung von Fragen
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Bereitstellung von Informationsmaterialien & Rezepten
Die Krankenkasse unterstützt in der Regel insgesamt 5 Sitzungen.

Krankenkassenzuschuss
Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen beträgt meist insgesamt um die 150-250 Euro.
Die Bezuschussung der Privatkassen ist sehr individuell und hängt u.a. vom jeweils geschlossenen Vertrag ab. Es ist empfehlenswert mit der Krankenkasse im Vorfeld Kontakt aufzunehmen und sich zu erkundigen.
Schritt für Schritt zur Kostenerstattung
Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Kontaktformular, um Ihr persönliches Anliegen zu besprechen.
Kontaktaufnahme
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Sie kontaktieren Ihre Krankenkasse und erfragen die Bezuschussung. Bei Bedarf reichen Sie einen Antrag auf Kostener-stattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse prüft Ihre Anfrage zur Kostenerstattung. Die schriftliche Genehmigung enthält den genauen Zuzahlungsbetrag.
Antrag bei der
Krankenkasse
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Notwendigkeits-bescheinigung
Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungstherapie erhalten Sie von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin. Das kann ein Rezept, ein Überweisungsschein oder das Musterformular sein, das im Download bereit steht.
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Nach Abschluss der Beratungen reichen Sie meine Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und der Anteil der Kostenübernahme wird Ihnen auf Ihr Konto erstattet.
Ernährungsberatung & Kostenerstattung
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Gut zu wissen!
Meine Beratung erfolgt als zertifizierte Ernährungsberaterin der Krankenkassen.
Die Begriffe Ernährungsberater oder Ernährungstherapeut sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Jeder darf sich so nennen bzw. diese Bezeichnungen führen. Dies können echte Ernährungsfachkräfte wie Ökotrophologen sein, aber auch Personen, die keinerlei Fachkenntnisse nachgewiesen haben. Das macht es für Menschen, die Hilfe bei Ernährungsproblemen suchen, schwer, seriöse von unseriösen Angeboten in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung voneinander zu unterscheiden.
Nur Fachkräfte mit einem anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung wie Diätassistenten, Ökotrophologen und Ernährungswissenschaftler sind von den Krankenkassen als Qulifikation anerkannt, dürfen Ernährungstherapie nach § 43 SGB V anbieten und über die Krankenkassen abrechnen. Zertifizierte Ernährungsberater können fundierte Fachkenntnisse auf zahlreichen Gebieten nachweisen. Hierzu zählen Fachkenntnisse aus der Ernährungswissenschaft und Ernährungsmedizin sowie aus der Biochemie und Pathophysiologie. Hinzu kommen Bereiche wie Diätetik und Lebensmittelkunde. Die Zertifizierung setzt darüberhinaus eine regelmäßige Fortbildung voraus.